Anwalt für Arbeitsrecht in Weimar

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Weimar zu geben. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Weimar!

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Arbeitsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Weimar eine umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

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Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig? Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Weimar kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

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In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Weimar statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl.

Als Anwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Weimar bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
  • die Kündigung anzufechten
  • gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
  • Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Weimar ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in Weimar für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Weimar. Holen Sie sich den besten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Wenn es um Ihr Geld geht: Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Weimar

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie mich umgehend für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten durch mich als Ihren Anwalt eine erste telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert.

Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Weimar kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantrage die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Weimar

Seien Sie mit mir immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht aus meiner Kanzlei in Weimar an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 15 Jahren kämpfe ich in meiner kompetenten Anwaltskanzlei in Weimar für die Rechte meiner Mandanten.

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Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine Abfindung oder es wurden Ihnen ein Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen. Denn hier drohen Stolperfallen!

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Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Arbeitnehmern gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen und Probleme mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld drohen. Fristen sind zu wahren und Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.

Die wichtigste Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?

Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Weimar habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Weimar bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich skizziere Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Weimar übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Weimar prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Weimar die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag anpassen? Hier ist Vorsicht geboten!

Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen führen kann. Vorausgesetzt, Sie stimmten den Veränderungen zu. Sie zweifeln daran, ob die Änderungen zu Ihren Gunsten sind? Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt!

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Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass es nicht erlaubt ist, einzelne Punkte des Arbeitsverhältnisses einfach zu verändern, wenn Gegenteiliges im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind solche Aspekte, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen.

Damit Änderungen wirksam sein können, muss der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben, also rechtlich wirksam gekündigt werden.

Im Unterschied zur normalen Kündigung bietet eine Änderungskündigung die Option auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit veränderten Bedingungen. Damit diese neuen Konditionen auch halten, was sie versprechen, ist es wichtig, sie mit anwaltlicher Hilfe auf Herz und Nieren zu prüfen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, solche Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten zu überprüfen.

Arbeitsvertrag

Das Bewerbungsgespräch lief sehr gut und Sie haben einen Arbeitsvertrag z.B. als Führungskraft schon vorliegen? Aber worauf muss man vor der Unterschrift achten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden? In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn und Gehalt, kommen Punkte wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu.

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Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Ich nehme diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Weimar an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.

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Arbeitszeugnis

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

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Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in Weimar berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

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  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche

Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Befristung

Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrags? Beispielsweise ist eine Befristung ohne Sachgrund, die mehr als zwei Jahre andauert, mit demselben Arbeitgeber nicht erlaubt (gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG). Mit meiner Hilfe können Sie eine sogenannte „Entfristungsklage“ auf den Weg bringen. Dadurch lässt sich über ein Arbeitsgericht klären, ob die Befristung des Arbeitsvertrags rechtlich wirksam ist.

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Sollte Ihr Arbeitsvertrag gerade abgelaufen sein, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt in Weimar sehr hilfreich sein. Ist die Frist für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtes, würden Sie sich von nun an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Allerdings ist es wichtig, ein solches in einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Als Rechtsanwalt werde ich Sie dabei mit besten Kräften unterstützen.

Beschäftigtendatenschutz

In einer zunehmend vernetzten Welt nimmt die Bedeutung des Beschäftigungsdatenschutzes immer weiter zu. Eine ganze Reihe an Datenschutzskandalen der vergangenen Zeit verdeutlicht die Notwendigkeit für klare Datenschutzregeln innerhalb eines Unternehmens zusätzlich.

IT-Systeme, Menschen, personenbezogene Daten – all das und noch viel mehr gehört zum großen Themenkomplex des Datenschutzes. Auch ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht halte mit der Digitalisierung Schritt und helfe Ihnen dabei, im datenschutzrechtlichen Wirrwarr den Durchblick zu behalten.

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Die rechtlichen Anforderungen an Datenschutzbeauftragte steigen in den letzten Jahren zusehends. Mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist es nicht leicht, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein. Ich bin darauf spezialisiert, mögliche Schwachstellen in Ihrer betrieblichen Datenschutzstruktur zu erkennen und zu beheben. Mit mir an Ihrer Seite bekommt der Beschäftigungsdatenschutz höchste Priorität!

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Betriebsänderungen

Sie planen eine Betriebsänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Unternehmensprozesse zur Folge haben wird?

Diesen Schritt sollten Sie nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Weimar gehen. Bei derart tiefgreifenden Veränderungen lauern oft viele arbeitsrechtliche Fallstricke, derer Sie sich bewusst sein sollten.

Ihre Mitarbeiter werden plötzlich mit neuen Prozessen konfrontiert und mögliche, zuvor bedeutsame Qualifizierungen sind nun obsolet. Oder ihre Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt und es drohen Entlassungen, was eine Gefahr für die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt.

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Umso wichtiger ist es für Sie daher, frühzeitig die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Der § 111 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt dabei den konkreten Ablauf.

Sollten in Ihrem Unternehmen mehr als 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, müssen Betriebsänderungen unbedingt so schnell wie möglich – wenn vorhanden – dem Betriebsrat mitgeteilt werden, damit dieser in den Planungsprozess mit einbezogen wird.

Ganz gleich, ob es sich um Personalabbau, Betriebsverlegung oder Betriebsstilllegung handelt – die Beratung mit dem Betriebsrat Ihres Unternehmens ist in jedem Fall geboten. Als Rechtsanwalt biete ich gerne meine fachliche Expertise während dieser Gespräche an.

Betriebsbedingte Kündigung

Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Ihnen wurde gekündigt? Dann muss einer von drei Gründen vorliegen, damit Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen kann:

die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers,
die Kündigung wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers oder
die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.

Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die es notwendig machen, die bisherige Personalstärke des Unternehmens zu verringern. Die Beweispflicht liegt dabei immer beim Arbeitgeber. Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, weil Ihr Betrieb Stellen einspart? Lassen Sie sich beraten, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt.

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Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen können, dass eine oder mehrere Stellen in der Zukunft dauerhaft entfallen. Diese Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein und so hat die Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann Bestand, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Stehen bei der Kündigung mehrere Mitarbeiter für die zu kündigende Stelle zur Debatte, muss unter ihnen eine Auswahl entsprechend den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes getroffen werden. Dies ist die sogenannte Sozialauswahl.

Es stellt sich für Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung also immer die Frage: Fällt die Arbeitsstelle aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung oder einer außerbetrieblichen Ursache weg? Wurde die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die Kündigung grundsätzlich verhältnismäßig oder gibt es die Möglichkeit, im Betrieb weiterbeschäftigt zu werden? Bei einer Ersteinschätzung kann ich Ihrem Problem im Arbeitsrecht nachgehen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Betriebsrat

Der Betriebsrat erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb eines Unternehmens. Durch ihn werden elementare Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. In manchen Fällen benötigen Betriebsräte die Hilfe von Sachverständigen. Das ist der Moment, an dem ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht seine Expertise unter Beweis stellt.

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Ich bin in der Lage, kompetente Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen sowie individuellen Fragen rund ums Arbeitsrecht anzubieten. Darunter fallen Aspekte wie die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten oder Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen. Ebenso unterstütze ich Betriebsräte als Berater gemäß § 111 Satz 2 BetrVG sowie Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG. Mit meiner Hilfe kann eine gerichtliche Auseinandersetzung oft vermieden werden. Kommt es doch dazu, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Betriebsvereinbarung

Mitarbeiter eines Unternehmens sehen sich vielfältigen Rechten und Pflichten gegenüber. Eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festlegt.

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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne dabei, eine Betriebsvereinbarung für Ihr Unternehmen aufzusetzen. Ich achte darauf, dass sämtliche relevanten Aspekte gemäß § 77 Betriebsverfassungsgesetz eingehalten werden. Betriebsvereinbarungen regeln Rechte und Pflichten hinsichtlich wichtiger Themen wie Arbeitszeiten, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Urlaubszeiten oder Fragen rund um den Arbeitsschutz.

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Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht

In vielen Firmen sind Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsräten organisiert. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite.

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Ich vertrete sowohl Unternehmen bei Fragen zu kollektivrechtlichen Verpflichtungen als auch Betriebsräte oder Tarifparteien bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte – von der Wahl bis zur täglichen Arbeit, von Betriebsvereinbarungen bis zur Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplänen.

Datenschutz

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung der Arbeitswelt wurde auch ein Thema in den letzten Jahren immer stärker Gegenstand lebhafter Debatten: der Datenschutz.

Insbesondere für Unternehmer ist es wichtig, stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Datenschutzregelungen zu sein, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Mitarbeiter nicht unwissentlich zu verletzen. Datenschutzrechtliche Vorgaben, die in Gesetzen wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Beschäftigtendatenschutzgesetzes (BDSG) festgehalten wurden, stellen die Grundlage für eine datenschutzkonforme Unternehmensführung dar. Wer nicht gerade in seiner Freizeit die neuesten Nachrichten aus der bunten Welt des Datenschutzes liest, der wird in der Regel kaum einen vollständigen Überblick der aktuell einzuhaltenden Vorgaben haben.

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Grund genug, sich mit mir als Rechtsanwalt in Weimar zu beraten. Ich verfolge die aktuelle Datenschutzdebatte genau und kann dadurch jederzeit umfassende Beratungsleistungen zum Thema Datenschutz anbieten, die dem Stand der Zeit gerecht werden. Ich kläre Sie darüber auf, welche Regeln Sie sowohl bei der Bewerbersuche als auch im Umgang mit Ihren Mitarbeitern zu beachten haben, damit Ihnen kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen vorgeworfen werden kann. Für viele Menschen ist der Schutz ihrer persönlichen Daten ein sehr sensibles Thema; das gilt im Privaten wie auch am Arbeitsplatz. Für mich haben datenschutzrechtliche Fragen ebenfalls hohe Priorität. Mit meiner Hilfe wird es Ihnen leicht möglich sein, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterführung auch in Zukunft datenschutzkonform am Markt zu behaupten.

Einstellungen

Wer ein Unternehmen führt, wird über kurz oder lang mit der Frage nach dem korrekten Prozess der Einstellung neuer Mitarbeiter konfrontiert sein. Wer nun denkt, einfach eine Stellenanzeige auf einer der unzähligen Jobbörsen im Internet zu schalten und anschließend den besten Bewerber auszusuchen, sei genug, der könnte überrascht werden. Vor allem in Unternehmen mit Betriebsräten sehen die §§ 92 und 93 des Betriebsverfassungsgesetzes vor, dass personelle Planungen mit dem Betriebsrat abgesprochen werden. Außerdem kann dieser verlangen, dass vor einer externen Stellenausschreibung innerhalb des Unternehmens nach geeigneten Kandidaten für die zu besetzende Stelle gesucht wird.

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Die vielen Stolperfallen des Arbeitsrechts und des angegliederten Betriebsverfassungsrechts sind oft nicht leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund kann es für Sie eine sehr sinnvolle Option darstellen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Ich berate Sie zum juristisch korrekten Ablauf des Einstellungsprozesses und beantworte gerne jegliche Unsicherheiten und offenen Fragen. Insbesondere dann, wenn Sie als Geschäftsführer andere Vorstellungen als der Betriebsrat haben, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Weimar eine gute Möglichkeit, um zwischen beiden Parteien konstruktiv zu vermitteln.

Elternzeit

Für viele Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sich die Frage nach der eigenen Familiengründung stellt. Gleichzeitig stellt die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie für viele Menschen eine Herausforderung dar, die nicht immer einfach zu bewerkstelligen ist. Aus diesem Grund wurde das Konzept der Elternzeit etabliert, um jungen Familien mehr Möglichkeiten zu geben, Karriere und Familiengründung miteinander zu vereinbaren.

Das grundlegende Konzept ist dabei schnell erklärt: Elternzeit bedeutet, dass Sie für einen klar definierten Zeitraum eine unbezahlte Freistellung für Ihre Arbeit beantragen, damit Sie Ihren Fokus auf die Kindererziehung legen können.

Die Gesamtdauer der Elternzeit ist auf 36 Monate pro Kind Es ist wichtig zu beachten, dass 12 Monate der verfügbaren Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes genutzt werden müssen, andernfalls verfallen sie. Für die Inanspruchnahme der weiteren 24 Monate Elternzeit steht Familien allerdings der gesamte Zeitraum vom dritten bis zum achten Lebensjahr des Kindes zur Verfügung.

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Zwar sind die rechtlichen Vorgaben rund um das Thema der Elternzeit sehr klar geregelt, allerdings existieren dennoch viele Fragen, für deren Beantwortung die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sehr sinnvoll sein kann. Welche Fristen sind für die Beantragung der Elternzeit einzuhalten? Wie bekomme ich Elterngeld? Mein Arbeitgeber verweigert mir eine Teilzeitstelle während der Elternzeit – darf er das? Solche und andere Fragen gehören zum Beratungsschwerpunkt eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Gerne setze ich mich mit Ihrer individuellen Situation eingehend auseinander und gebe Ihnen einen umfassenden Überblick der Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

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Entgeltstreitigkeiten

Wer sich als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis befindet, der erwartet, für die geleistete Arbeit angemessen entlohnt zu werden. Nicht immer ist es jedoch so, dass als Arbeitgeber Ihre Entgeltvorstellungen mit denen Ihrer Mitarbeiter konform gehen. Auch Fragen rund um Themen wie Überstundenauszahlung oder höhere Zuschläge für Nacht-, Schicht- oder Feiertagsarbeit können regelmäßig auftreten. Nicht immer hat man als Arbeitgeber sofort alle arbeitsrechtlichen Vorschriften im Kopf, die es bei Entgeltfragen zu beachten gibt. Damit Sie damit nicht allein fertigwerden müssen, biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kompetente Unterstützung.

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In einigen Fällen von Entgeltstreitigkeiten besteht Uneinigkeit darüber, inwieweit die Zuordnung des Arbeitnehmers in eine bestimmte Lohn- oder Tarifgruppe zutreffend ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer hier im Recht ist, doch bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es sinnvoll, Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu halten. Sollten Sie sich aus wirtschaftlicher Notwendigkeit zu Entgeltkürzungen gezwungen sehen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Arbeitnehmer davon wenig erfreut sein werden und unter Umständen rechtliche Schritte erwägen. Bevor Sie eine solche Entgeltkürzung umsetzen, sollten Sie daher einen ausgebildeten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar um Rat fragen und herausfinden, wie sich ein solcher Schritt am besten umsetzen lässt.

Flexibler Personaleinsatz

Wer als Unternehmer tätig ist und über Angestellte verfügt, wird früher oder später mit Fragen des flexiblen Personaleinsatzes konfrontiert. Die Grundlage dafür bildet das sogenannte Direktionsrecht, das Ihnen gemäß § 106 der Gewerbeordnung umfassende Weisungsbefugnisse einräumt. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber über das Recht verfügen, weitreichende Aspekte der Betriebsabläufe zu konzeptionieren und vorab definierte Leistungen von Ihren Mitarbeitern einzufordern. Konkret beziehen sich die Weisungsbefugnisse auf die Art sowie den Ort der Arbeit, Verhaltensregeln während der Arbeitszeit, aber auch die zu erwartende Qualität der abgelieferten Arbeit sowie die insgesamt zu erbringende Arbeitszeit.

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Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch Ihrem Direktionsrecht Grenzen gesetzt sind. Oftmals direkt durch den Arbeitsvertrag mit Ihren Angestellten oder durch Betriebsräte und gesetzliche Vorgaben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie sich unsicher sind, wie weit Ihre Befugnisse als Arbeitgeber reichen. In jedem Fall ist eine vorhergehende Beratung sinnvoll, bevor Sie eine Weisung erlassen, die womöglich gegen geltendes Recht verstößt und anschließend für Sie unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. Durch meine jahrelange Erfahrung bin ich jederzeit imstande, Ihnen eine kompetente Einschätzung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitgeber zu liefern.

Fristlose Kündigung

Ihnen wurde fristlos gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis sofort beendet? Wissen Sie, ob überhaupt ein sogenannter „wichtiger“ Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt?

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Eine fristlose Kündigung wird immer dann durchgesetzt, wenn das Abwarten von Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Es gilt jedoch ein strenger Maßstab für die Wirksamkeit. Deswegen bedeutet es noch lange nicht, dass die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung auch wirksam ist. Oftmals stehen die Erfolgschancen gut, gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite.

Geschäftsführervertrag

Auf Sie wartet die Entscheidung, eine Stelle als Geschäftsführer anzutreten? Vorab ist es immer sinnvoll, einige Aspekte zu klären. Welche Vorstellungen haben die Gesellschafter an Ihre Tätigkeit? Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Auch die Höhe Ihres Gehalts muss entschieden werden.

Doch nicht immer enthält ein Geschäftsführervertrag alles, was Sie sich vorgestellt haben. Genau dafür gibt es mich, den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar.

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Wenn Sie zum Geschäftsführer befördert werden, gibt es neue Regelungen zu Ihrem Kündigungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr vorheriges Arbeitsverhältnis vertraglich abzusichern.

Die Festlegung Ihrer Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsführervertrags. Insbesondere dann, wenn mehrere Geschäftsführer unterschiedlichen Aufgaben nachgehen sollen.

Mit meiner Hilfe gehen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführervertrag allen Ansprüchen genügt und Sie rechtlich abgesichert sind.

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Gestaltung / Verhandlung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Wer ein Unternehmen führt, kommt um betriebliche Veränderungen oft nicht herum. Nicht immer sind diese Veränderungen jedoch von Vorteil für alle Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurde im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ein sogenannter Interessenausgleich stattfindet, bevor eine nachteilige Betriebsänderung umgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen geplante Änderung vorab mit dem Betriebsrat abstimmen und dieser Gelegenheit erhält, mögliche Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine Forderung des Betriebsrats häufig lauten, einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter auszuarbeiten.

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Darunter ist eine Maßnahme zu verstehen, die es den Mitarbeitern, die nachteilig von der Betriebsänderung betroffen sind, ermöglicht, die Auswirkungen etwas abzumildern. Die konkrete Ausgestaltung eines Interessenausgleichs sowie des angegliederten Sozialplans ist ein schwieriges Unterfangen, das arbeitsrechtlicher Expertise bedarf. Als Rechtsanwalt kenne ich mich mit den herausfordernden und oftmals auch emotional belastenden Situationen aus, die mit einer Betriebsänderung verbunden sind. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der begleitenden Beratung bei Interessenausgleichen und der Erstellung von angemessenen Sozialplänen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer geplanten Betriebsänderungen und helfen dabei, die negativen Auswirkungen auf die Belegschaft so gering wie möglich zu halten.

Homeoffice-Regelungen

In einer nicht allzu weit entfernten Zukunft wird die physische Anwesenheit von Mitarbeitern in einem gemeinsamen Büro für viele Menschen oft nur noch eine Wahlentscheidung sein – falls ein solches Büro überhaupt noch existiert. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Wunsch von immer mehr Menschen nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wird immer mehr zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags. Sowohl für Mitarbeiter als auch Arbeitnehmer ergeben sich aus diesen Veränderungen eine Reihe neuer Fragen und Regelungen, über die es sich lohnt, Bescheid zu wissen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es meine Aufgabe, auch in der digitalen Arbeitswelt den Überblick zu behalten und Sie über die neuen Herausforderungen zu beraten.

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Insbesondere Arbeitnehmer fragen sich zunehmend, ob sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Homeoffice geltend machen können. Auch der umgekehrte Fall ist von zunehmender Relevanz: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber eine Homeoffice-Regelung durchsetzen kann und muss der Arbeitnehmer dieser Folge leisten?

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass einseitige Entscheidungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers keinen ausreichenden Grund für Homeoffice darstellen. Stattdessen bedarf es einer beidseitigen Übereinkunft, die im Arbeitsvertrag ergänzt wird. Damit hierbei keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, die Homeoffice-Regelung vorab mit mir als Rechtsanwalt in Weimar zu besprechen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Insolvenz des Arbeitgebers

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber pleite ist? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?

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Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

Kirchliche Mitarbeitervertretung

Wer für eine kirchliche Institution arbeitet, unterliegt dadurch den Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Dieses unterscheidet sich in zentralen Punkten von den Regelungen, die normalerweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Um den Arbeitnehmern trotzdem eine Mitbestimmungsmöglichkeit innerhalb ihrer Institution zu geben, wurde die sogenannte kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) geschaffen. Diese soll es Arbeitnehmern ermöglichen, Konflikte innerhalb von kirchlichen Institutionen besser zu lösen und ihnen eine Teilhabe an der Organisationsgestaltung einräumen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass im Gegensatz zum nicht-kirchlichen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Anrufung einer staatlichen Gerichtsbarkeit in der Regel nicht gegeben ist, sondern Streitigkeiten von kircheninternen Arbeitsgerichten entschieden werden.

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Da es sich hierbei um einen Sonderfall arbeitsrechtlicher Praxis handelt, ist spezialisiertes Fachwissen unabdingbar. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich eingehend mit den komplexen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts vertraut und berate Sie bei Fragen gerne. Wenn Sie der Ansicht sind, Ihre Interessen werden von der kirchlichen Mitarbeitervertretung nicht angemessen vertreten, kann es für Sie sehr hilfreich sein, ein Beratungsgespräch mit mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um einen Überblick der Ihnen offenstehenden Rechtsmittel zu erhalten. Gerne weise ich Sie auf mögliche Schwierigkeiten, aber auch potenzielle Erfolge hin.

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Kündigung

Wussten Sie, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen? Hier heißt es, sehr schnell zu sein und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht in Weimar zu kontaktieren! Ein Arbeitnehmer hat zudem unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Kündigung zu reagieren.

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Mit der Kündigung soll normalerweise das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt), welches dem Arbeitgeber gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung wirksam ist. So kann es sich unter Umständen lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Oder eine angemessene Abfindung zu erstreiten.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Weimar vertrete Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Erhalt einer Kündigung, berate aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung zur Vermeidung hoher Abfindungszahlungen.

Kündigungsschutzklage

Wussten Sie, dass jeder Arbeitnehmer einen Basiskündigungsschutz hat? Und dass jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als fünf oder zehn Arbeitnehmern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten Kündigungsschutz genießt? Die meisten stellen sich jedoch die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt? Hier heißt es, schnell zu handeln, da bei einer Kündigungsschutzklage Fristen sehr schnell verstreichen!

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Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einer Erstberatung mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Weimar ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, befinden Sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Weimar bin ich Ihr Ansprechpartner und kann beurteilen, ob sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall lohnt.

Kurzarbeit

Das Thema der Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie zu einer Frage von großer Bedeutung für viele betroffene Unternehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines Unternehmens – unter Umständen sogar eine komplette Einstellung der Arbeit. Vor allem in Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Für Sie als Arbeitgeber ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres in Kraft setzen dürfen. Stattdessen müssen Sie sich an die dafür notwendigen Vorgaben in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Umsetzung einer Kurzarbeiterregelung keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, vorab die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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Die Bedeutung der Kurzarbeit nimmt in der aktuellen Krisensituation immer weiter zu. Für viele Unternehmen wurde sie zu einer wichtigen Möglichkeit, um ihre Belegschaft auch während gravierender Umsatzeinbußen zu behalten. Durch die Zahlung von 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts der betroffenen Arbeitnehmer ist es diesen auch weiterhin möglich, wirtschaftlich weitestgehend abgesichert zu sein und ihre Arbeit nach Ende der Notwendigkeit des Kurzarbeitergelds wie gewohnt aufzunehmen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen, Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und Ihr Unternehmen gegen auftretende Schwierigkeiten zu wappnen. Gerne stehe ich Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung und suche gemeinsam mit Ihnen nach den besten Wegen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erfolgreich durch die Krise zu bringen.

Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Oft wird nach Wegen gesucht, um laufende Kosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen oder gar Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um die Ausgabenlast Ihres Unternehmens im Krisenfall zu senken. Naturgemäß existieren einige rechtliche Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Aus diesem Grund ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht immer sinnvoll.

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Gerade die vielen coronabedingten Betriebsschließungen erfüllen die Grundvoraussetzung des Antrags auf Kurzarbeitergeld: Es besteht ein unvermeidbarer, zeitlich begrenzter Arbeitsausfall, der aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Krisenereignisses erfolgt.

Sollten als Folge dessen mindestens 10 % Ihrer Angestellten einem Verdienstausfall von ebenfalls mindestens 10 % ihres Bruttoentgelts gegenüberstehen, hat ein Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Regel gute Chancen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar der richtige Schritt sein, um unnötige Zeitinvestments mit abgelehnten Anträgen zu vermeiden.

Lohnstreitigkeiten

Sie haben Ihr Gehalt nicht bekommen? Lohnstreitigkeiten sind meist sehr belastend, da sie den Arbeitnehmer gegebenenfalls in seiner Existenz gefährden können. Was Sie unbedingt beachten müssen: Für das Einreichen einer Lohnklage können „Ausschlussfristen“ gelten, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind. Diese können sehr kurz sein!

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Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein!

Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, sodass Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, sodass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Weimar einholen sollten.

Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz

Der Markt und seine Anforderungen befinden sich im ständigen Wandel. Immer wieder stehen Unternehmer daher vor der Frage, ob die aktuelle gesellschaftsrechtliche Struktur ihres Unternehmens noch zukunftsfähig ist. Schnell ergibt sich aus dieser Überlegung der Wunsch nach einer Restrukturierung der Unternehmensgesellschaft, um auf die neuen Herausforderungen besser reagieren zu können. Insbesondere als Folge von Unternehmenskäufen, Unternehmensabspaltungen oder Unternehmensfusionen sind derartige Umwandlungen ein beliebtes Mittel, um die Verhältnisse neu zu ordnen. Die Kombination von arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen während einer solchen Umwandlung ruft nach fachlicher Expertise.

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Als Rechtsanwalt bin ich dafür Ihr idealer Ansprechpartner. Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Herausforderungen, die bei Verschmelzungen, Abspaltungen oder Käufen entstehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit den komplexen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts vertraut, die im Zuge solch weitreichender Umwandlungen zur Anwendung kommen. Ich achte darauf, dass während des Umwandlungsprozesses arbeitsrechtlichen Aspekten die nötige Sorgfalt zukommt und Sie nicht von unangenehmen Konsequenzen überrascht werden. Gerne berate ich Sie auch bereits vor der geplanten Umwandlung, über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen weisen Sie auf mögliche Fallstricke hin.

Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetz

Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigen Sie oftmals eine Instanz, die Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertritt. Diese Aufgabe übernehmen Personalvertretungen. Sinn und Zweck der Organisation ist es, dass bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konstruktiv vermittelt wird. Aber auch bei Fragen rund um die Betriebsgestaltung und die Sicherstellung eines Arbeitsplatzes, der das Wohl der Beschäftigten garantiert, ist die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung unvermeidlich. Nicht immer lassen sich solche Fragen jedoch allein von den beteiligten Parteien beantworten. Für diese Fälle stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

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Insbesondere in Situationen, in denen Sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sie bezweifeln, dass die Wahl der Interessenvertreter in der Personalvertretung einwandfrei abgelaufen ist und wollen deshalb das Wahlergebnis anfechten? Ihre Dienststellenleitung ignoriert die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer? Solche Problemfälle sind keine Kleinigkeiten und als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich vehement dafür ein, dass die juristischen Bedenken Gehör finden.

Das öffentliche Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld, das sich ohne eine umfassende juristische Ausbildung kaum allein überblicken lässt. Zögern Sie daher nicht, ein Beratungsgespräch mit mir als Experte für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um ein umfassendes Bild über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsoptionen zu erhalten.

Personenbedingte Kündigung

Zu den Unvermeidlichkeiten des Lebens gehört es, dass niemand tragische Ereignisse vorhersehen kann. Unfälle und Krankheiten passieren, ohne dass wir uns darauf vorbereiten oder diese abwenden können. Immer wieder kommt es daher vor, dass ein Arbeitnehmer einen rapiden Leistungsverfall aufgrund veränderter privater Lebensumstände zu verzeichnen hat. Doch nicht nur gesundheitliche Probleme können dazu führen. Verliert ein Arbeitnehmer seine Fahrzulassung, obwohl das Führen eines Fahrzeugs zu den elementaren Bestandteilen seiner Arbeit gehört, kann eine personenbedingte Kündigung eine legitime Option darstellen. Allerdings existieren eine ganze Reihe unterschiedlicher Voraussetzungen, über die Sie als Arbeitgeber Bescheid wissen sollten, bevor Sie eine personenbedingte Kündigung aussprechen.

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Nicht immer ist es für den Laien einfach zu erkennen, ob handfeste Gründe für eine personenbedingte Kündigung vorliegen. Wenn Sie als Arbeitgeber feststellen, dass die Lebensumstände eines Arbeitnehmers zu einem starken Leistungsabfall führen und eine Besserung nicht absehbar oder sogar eine Verschlechterung wahrscheinlich ist, kann es im Interesse des Unternehmens liegen, eine personenbedingte Kündigung auszusprechen. Insbesondere dann, wenn eine Änderungskündigung nicht infrage kommt. Eine solche ist die Aufkündigung eines bestehenden Arbeitsvertrages sowie die anschließende Unterzeichnung eines neuen Vertrages.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Unternehmenssituation sowie die Umstände des Arbeitnehmers und kann Ihnen anschließend eine kompetente Einschätzung über die Rechtmäßigkeit einer personenbedingten Kündigung geben. Insbesondere dann, wenn Sie selbst unsicher über das weitere Vorgehen sind und Sie rechtliche Schwierigkeiten vermeiden wollen, ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine sehr sinnvolle Option.

Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz ist nicht gleich Kündigungsschutz. Innerhalb eines Unternehmens gibt es Personengruppen, die über einen besonderen Kündigungsschutz (auch Sonderkündigungsschutz genannt) verfügen. Gerade als Personalverantwortlicher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich der Sonderkündigungsschutzrechte Ihrer Mitarbeiter bewusst sind. Zu den Personengruppen, für die diese Rechte gelten, gehören Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Außerdem genießen auch schwerbehinderte Mitarbeiter einen Sonderkündigungsschutz. Für jede dieser Gruppen existieren eigene Regelungen zum Sonderkündigungsschutz, die sich ohne fachliche Expertise kaum durchschauen lassen.

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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit all diesen Regelungen rund um die individuellen Sonderkündigungsschutzrechte umfassend vertraut und kann Ihnen eine kompetente Einschätzung bezüglich des Status Ihrer Mitarbeiter geben. Ein Sonderkündigungsschutz ist nicht gleichbedeutend mit einem absoluten Kündigungsschutz, denn auch trotz der besonderen Umstände der jeweiligen Gruppen kann es Gründe geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Naturgemäß sind diese Gründe in jedem Einzelfall von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen oftmals der Beurteilung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Nicht selten kann es dazu kommen, dass solche Fälle vor den zuständigen Arbeitsgerichten verhandelt werden. Gerne übernehme ich dafür Ihr Mandat und sorge dafür, dass Kündigungen oder der Schutz davor sich stets im dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen bewegen.

Tarifrecht

Der klassische Arbeitsvertrag, also der Abschluss eines individuell ausgestalteten Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur eine Möglichkeit für den Beginn eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses. In vielen Branchen ist zusätzlich die Verwendung von sogenannten Tarifverträgen ein üblicher Vorgang. Darunter sind Verträge zu verstehen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, und arbeitsrechtliche Aspekte regeln, die für eine große Bandbreite an Arbeitnehmern gleichzeitig gelten. Dabei lassen sich verschiedene Formen wie Vergütungstarifverträge, also die Höhe des Gehalts; Branchentarifverträge, die für eine gesamte Branche innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten, oder Rahmentarifverträge, die konkretere Vorgaben zu den Arbeitsverhältnissen erlassen, unterscheiden.

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Die Ausgestaltung von Tarifverträgen sowie deren Änderung und die dazu hinführenden Verhandlungen ist ein überaus komplexer Schaffensprozess. Ohne arbeitsrechtliche Expertise ist die fachlich korrekte Umsetzung kaum möglich. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Weimar sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Tarifverträge in beratender Funktion tätig zu sein. Ich prüfe die Ansprüche aller beteiligten Parteien und achte genau darauf, dass sich sämtliche Forderungen im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen. Selbstverständlich stehe ich bei Fachfragen jederzeit zur Beantwortung zur Verfügung und sorge dafür, dass für alle beteiligten Parteien juristische Klarheit herrscht. Mit meiner Unterstützung haben Sie den idealen Ansprechpartner für die nächste Tarifverhandlung an Ihrer Seite.

Tarifvertragsrecht

In einigen Branchen ist der Abschluss eines Tarifvertrags zusätzlich zum Arbeitsvertrag üblich. Das bedeutet, dass ein gesonderter Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (bzw. dem Arbeitgeberverband) sowie mindestens einer Tarifvertragspartei geschlossen wird. Diese Funktion wird von Gewerkschaften übernommen.

Die tarifrechtlichen Regelungen gelten gesondert zum Arbeitsvertrag und besitzen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis einen normativen Charakter.

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Darunter ist zu verstehen, dass im Tarifvertrag Vorschriften festgehalten sein können, die im Widerspruch zum Arbeitsvertrag stehen. Tritt dieser Fall ein, gelten die Regelungen des Tarifvertrags.

In diesem ist beispielsweise auch das Streikrecht verankert, das es den Arbeitnehmern erlaubt, für bessere Arbeitsverhältnisse streiken zu dürfen. Arbeitgeber können darauf mit einer sogenannten Aussperrung reagieren. Dadurch werden die Gewerkschaften verpflichtet, die Gehaltszahlungen der Streikenden während der Dauer des Streiks zu bezahlen.

Gerade bei Streikfällen kann es oft zu rechtlichen Unsicherheiten auf beiden Seiten kommen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar den nötigen Durchblick verschaffen.

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. So ist es möglich, Arbeitnehmer einzustellen, die einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das bedeutet, dass ihr Arbeitsverhältnis endet, sobald ein bestimmter Zweck erfüllt ist, beziehungsweise ein vorab definiertes Ereignis eintritt. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt auf der Hand: Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, können anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden.

Eine weitere Möglichkeit stellen befristete Arbeitsverträge aus Sachgründen dar. Beispielsweise wird ein Arbeitnehmer nur für die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt und verlässt das Unternehmen anschließend wieder. Doch auch befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind möglich, diese sind aber auf maximal zwei Jahre beschränkt. Dabei muss beachtet werden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nicht zulässig ist, wenn vorher schon einmal ein befristeter oder unbefristeter Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer bestand.

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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das neben der Befristung von Arbeitsverträgen auch die Teilzeitregelungen abdeckt. Oft nutzen beispielsweise Eltern diese Möglichkeit, ihre Kinderbetreuung mit der täglichen Arbeit in Einklang zu bringen. Als Personalverantwortlicher ist es daher wichtig, über die jeweiligen Details genau informiert zu sein. An dieser Stelle kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt wahre Wunder bewirken. Ich achte darauf, dass Sie sämtliche Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes angemessen erfüllen und bei der Vertragsgestaltung keine Fehler passieren.

Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.

Unternehmensverkäufe / Nachfolge

Für jeden Unternehmer kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich darüber Gedanken machen muss, wie die Zukunft seines Unternehmens aussehen soll. Für viele Unternehmer dreht sich die zentrale Frage dabei um die Überlegung des Unternehmensverkaufs beziehungsweise einer sinnvollen Nachfolgeregelung. Dabei gilt es eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen Sie in jedem Fall Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informieren. Alternativ kann das auch durch den neuen Inhaber geschehen. Wichtig ist jedoch, dass dabei der genaue Zeitpunkt, die Gründe für den Verkauf sowie mögliche Folgen auf die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter genau kommuniziert werden. Sobald Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, steht diesen ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.

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Sollten Ihre Mitarbeiter davon Gebrauch machen, wird die Unternehmensnachfolge sehr schnell sehr kompliziert. Gerade in solchen Momenten, aber auch bevor es dazu kommt, ist die Unterstützung durch eine Rechtsanwalt eine Absicherung, die sich für Sie auszahlen wird. Ich sorge dafür, dass der von Ihnen geplante Unternehmensverkauf nicht plötzlich zur arbeitsrechtlichen Tortur wird, sondern so reibungslos wie möglich vonstattengeht. Dabei ist es mein oberstes Anliegen, sowohl Ihre Bedürfnisse als Inhaber stets im Blick zu haben, als auch darauf zu achten, dass sämtliche arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt eingehalten werden, um die Anzahl möglicher Komplikationen zu gering wie möglich zu halten.

Variable Vergütung u. Zielvereinbarung

Wer je einmal Teil des Vertriebs eines Unternehmens war, wird mit einem variablen Vergütungssystem und den damit verbundenen Zielvereinbarungen gut vertraut sein. Solche Zielvereinbarungen sind ein häufig genutztes Mittel, um Mitarbeitern materielle Motivationsanreize zu liefern, ein vorab definiertes Unternehmensziel zu erreichen. Oft gehen damit Bonuszahlungen oder andere betriebliche Vorteile einher.

Es kann allerdings passieren, dass im Arbeitsvertrag zwar Bonuszahlungen festgehalten, jedoch keine konkreten Zielvereinbarungen sowie Zeiträume vereinbart wurden. Erfolgt nun kein weiteres Gespräch durch den Arbeitgeber über die Details der Zielvereinbarungen, so kann ein Arbeitnehmer unter Umständen dennoch auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen.

Bevor Sie allerdings drastische Schritte in Erwägung ziehen, sollten Sie zuvor mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht in Weimar über Ihren Fall sprechen. Ich gebe Ihnen umfassende Aufklärung über Ihre weiteren Optionen.

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Eine oftmals genutzte Form der variablen Vergütung sind Provisionsvereinbarungen. Darin wird die Vergütung des Arbeitnehmers bei Erreichen einer Zielvorgabe festgehalten. Beispielsweise ist der Verkauf von Finanzprodukten oder Versicherungen oft mit einer Provision für den Vertriebsmitarbeiter verbunden. In einigen Fällen kann es allerdings dazu kommen, dass der Arbeitgeber eine Rückforderung der Provision des Mitarbeiters anstrebt. Solche Fälle landen häufig vor den zuständigen Arbeitsgerichten. Sollten Sie sich einer derartigen Situation gegenübersehen, helfe ich Ihnen als fachkundiger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar gerne – sowohl mit Beratung als auch mit Prozessführung.

Vergütungs- und Urlaubsfragen

Jeder, der beruflich tätig ist, erwartet für die eigene Arbeit eine angemessene Vergütung. Wer in einem Unternehmen angestellt ist, verhandelt vor der Aufnahme seiner Tätigkeit oftmals mit dem Arbeitnehmer über ein Grundgehalt, dessen Höhe im Arbeitsvertrag festgelegt wird. Allerdings ist damit nur eine Form der möglichen Vergütung abgedeckt. Im Laufe der Zeit sind auch andere Vergütungsmodelle immer populärer geworden, insbesondere jene, die eine leistungsorientierte Vergütung in Aussicht stellen. Das bedeutet, dass oftmals bei überdurchschnittlicher Leistung des Arbeitnehmers zusätzliche Boni oder Provisionen gezahlt werden, um diese Zusatzleistung zu belohnen und den Mitarbeiter gezielt zu motivieren. Mögliche Vergütungssysteme gibt es viele, doch welche davon für Ihr Unternehmen am besten infrage kommt, lässt sich oft nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts beantworten.

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Ich stehe Ihnen aber selbstverständlich nicht nur bei Fragen rund um Vergütungsmodelle zur Verfügung, sondern berate ebenfalls bei Unklarheiten der Urlaubsregelungen.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Bei einer regulären Fünf-Tage-Arbeitswoche betragen die Mindesturlaubstage 20 Werktage. Im Detail kann diese Mindestzahl aber variieren, denn der komplette Anspruch besteht nur dann, wenn auch tatsächlich die dafür notwendige Arbeitszeit erbracht wurde. Darüber hinaus ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass dem Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt zusteht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch während seiner Urlaubszeit mit demselben Betrag entlohnt wird, den er während seiner regulären Arbeitszeit erhalten würde. Darüber hinaus steht Ihnen als Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung, dem Arbeitnehmer zusätzliches Urlaubsgeld zu bezahlen. Dafür können Sie gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine Regelung im Arbeitsvertrag aufnehmen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Verhaltensbedingte Kündigung

Kündigungen können aus den verschiedensten Gründen ausgesprochen werden. Zu den unangenehmsten gehören mit Sicherheit jene, die verhaltensbedingte Kündigungsgründe voraussetzen. Leider kann es immer wieder vorkommen, dass einige Arbeitnehmer gegen die im Arbeitstrag vereinbarten Pflichten und Regeln verstoßen. Sei es durch gezielte Leistungsminderung in Form der Arbeitsverweigerung oder Verringerung der Arbeitsqualität. Aber auch gröbere Vergehen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigungen, Beleidigungen oder Drogenmissbrauch liefern ausreichend Anlass dafür, dass Sie sich als Arbeitgeber gezwungen sehen, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Wenn Sie sich vorab unsicher sind, ob diese Form der Kündigung in Ihrem Fall zulässig ist, dann sprechen Sie am besten mit als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Weimar.

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Ich überprüfe die genaue Sachlage und kann anschließend einschätzen, ob eine verhaltensbedingte Kündigung für Sie eine legitime Option darstellt.

Selbstverständlich richtet sich mein Beratungsangebot nicht nur an Arbeitgeber. Sie haben eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten und es droht nun der Verlust des Arbeitsplatzes sowie eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes über einen Zeitraum von 12 Wochen? Nehmen Sie eine solche Kündigung niemals unwidersprochen hin! Vereinbaren Sie stattdessen zeitnah ein Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, damit dieser die Rechtmäßigkeit der verhaltensbedingten Kündigung prüfen kann. Wurde die Kündigung etwa wegen des Nichterscheinens am Arbeitsplatz ausgesprochen, doch Sie verfügen über einen Krankenschein, ist die Kündigung in aller Regel nicht zulässig. In Ihrem Auftrag prüfe ich die Umstände genau und berate Sie über Ihre weiteren rechtlichen Optionen.

Weisungsrecht und Versetzung

Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Betriebsabläufe steuern zu können und Mitarbeiter an den Orten einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Genau dafür existiert das sogenannte Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen, die sie zu befolgen haben. Andernfalls sind arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

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Unter das Weisungsrecht fällt auch die mögliche Versetzung eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitsbereich, der eine gleichwertige Aufgabe beinhaltet. Sie sind Arbeitnehmer und zweifeln daran, dass die Ihnen zugeteilte Aufgabe im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsvertrags liegt? Ich überprüfe die Weisung Ihres Arbeitgebers und sorge für rechtliche Klarheit.

Weiterbeschäftigung

Wer als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, hat über die Dauer dieses Verhältnis einen Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Was passiert jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde? Intuitiv liegt die Vermutung nahe, dass dadurch auch der Beschäftigungsanspruch erlischt. Doch was, wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob eine rechtswirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt stattgefunden hat? In einem solchen Fall kann unter Umständen die Regel der Weiterbeschäftigung greifen. Dabei geht es um den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, bei dem geklärt werden muss, ob noch immer ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gehört in vielen Fällen zu den Aspekten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt werden.

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Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und diese als ungerechtfertigt ansehen, ist es daher sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar Kontakt aufzunehmen. Ich analysiere Ihre Situation genau und überprüfe, welche arbeitsrechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, in deren Zuge ich auch um Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung kämpfen werde. Nehmen Sie eine Kündigung deshalb nicht widerspruchslos hin, wenn Sie auch weiterhin Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen wollen, sondern sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtskonform ist. Gemeinsam mit Ihnen kämpfe ich dafür, dass einer zukünftigen Weiterbeschäftigung nichts im Wege steht.

Wettbewerbsverbot

Wer als Arbeitnehmer tätig ist, der wird oft schon frühzeitig mit den Regelungen des Wettbewerbsverbots konfrontiert. Dabei lassen sich einerseits das gesetzliche Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses sowie das vertragliche Wettbewerbsverbot unterscheiden. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot greift dabei auf die § 242 BGB sowie § 60 HGB zurück, aus denen hervorgeht, dass es einem Arbeitnehmer verboten ist, sowohl in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten als auch in derselben Branche ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu betreiben, solange ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Form des Wettbewerbsverbots, die als nachvertragliches Wettbewerbsverbot bezeichnet wird. Darin wird geregelt, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Anschlusstätigkeit (in der Regel in derselben Branche) aufzunehmen.

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Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer für diese Zeit eine angemessene Entschädigung, eine sogenannte Karrenzentschädigung, zu zahlen. Gemäß § 74 ff. HGB beziffert sich die Höhe dieser Leistung für jedes Jahr des Wettbewerbsverbots auf mindestens die Hälfte der Vergütung, die der ehemalige Arbeitnehmer zuvor erhalten hat. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, liegt ein unwirksames Wettbewerbsverbot vor. Es kann passieren, dass noch weitere Gründe für ein Wettbewerbsverbot sprechen, die nicht sofort erkenntlich sind. An dieser Stelle kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Weimar tatkräftige Hilfe bieten. Ich überprüfe den Arbeitsvertrag sowie Ihre arbeitsrechtliche Situation genau und leite gegebenenfalls die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um ein bestehendes Wettbewerbsverbot juristisch anzufechten.

Häufige Fragen

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Markus Presch, Rechtsanwalt in Weimar
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